Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim
- Fachanwältin für Familienrecht
- Umfassende Beratung zu Trennung,
Scheidung und Scheidungsfolgen - zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer
Angelegenheit - kurzfristige und flexible Terminvergabe
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Sie haben sich gerade getrennt und/oder wollen sich scheiden lassen?
Unabhängig davon, ob Sie sich scheiden, Ihre Lebenspartnerschaft aufheben lassen wollen oder sich erst kürzlich getrennt haben, stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der schwierigen Phase Ihres Lebens zur Seite.
Ich unterstütze Sie in allen Fragen rund um das Thema Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgen etc. und erarbeite mit Ihnen gemeinsam eine optimale Lösung für Ihr Rechtsproblem.
Es ist oft ratsam, noch vor der endgültigen Trennung einen anwaltlichen Rat zu suchen, um auf diese bestmöglich vorbereitet zu sein und rechtliche Sicherheit über die Sie bewegenden Themen zu erlangen.
Voraussetzungen einer Scheidung
Das deutsche Recht sieht einige Voraussetzungen vor, die erfüllt werden müssen, bevor ein Scheidungsantrag bei dem Familiengericht eingereicht werden darf.
Trennungsjahr
In den meisten Fällen wird der Scheidungsantrag erst nach Ablauf des so genannten Trennungsjahres gestellt (Ausnahme Härtefall). Das Gesetz sieht vor, dass eine Ehe erst geschieden werden kann, wenn diese zerrüttet ist. Eine solche Zerrüttung wird vom Gesetz angenommen, wenn
- die Ehegatten bereits seit über einem Jahr von einander getrennt leben und
- beide Ehegatten geschieden werden wollen oder
- nur ein Ehegatte die Scheidung will und das Gericht von der Zerrüttung überzeugt ist
- seit dem Trennungszeitpunkt drei Jahre vergangen sind. Hier ist die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Scheidung oder die Überzeugung des Gerichts von der Zerrüttung nicht mehr erforderlich.
Das „Getrenntleben“ im juristischen Sinn setzt nicht unbedingt voraus, dass zwischen den Ehegatten auch eine räumliche Trennung gegeben ist. So ist (theoretisch gesehen) eine Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich. Aus beweistechnischen Gründen ist es jedoch ratsam, zumindest nach anfänglicher Trennungszeit innerhalb der Ehewohnung auch eine räumliche Trennung herbeizuführen.
Härtefall
Von dem Erfordernis, den Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten, gibt es eine Ausnahme. So kann die Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden, wenn ein so genannter Härtefall vorliegt. Hierbei handelt es sich um eine absolute Ausnahmeregelung. An die Beurteilung, ob ein Härtefall gegeben ist, werden sehr strenge Anforderungen gestellt.
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Ist der Weg zum Rechtsanwalt notwendig?
Ja, der Antrag auf Scheidung darf auf Grund einer gesetzlichen Regelung nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Derjenige Ehegatte, der das Scheidungsverfahren einleiten will, ist somit auch bei einer einvernehmlichen Scheidung auf die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen angewiesen.
Benötigen beide Ehegatten einen Rechtsanwalt?
Nicht zwangsweise. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht der Ehepartner des Antragstellers keinen Anwalt, wenn sie/er der Scheidung nur zustimmen will.
Jedoch ist es auch für den Gegner sehr empfehlenswert, einen im Bereich des Familienrechts tätigen Anwalt zu konsultieren. So können etwaige Nachteile vermieden werden. Darüber hinaus gilt zu beachten, dass sobald auch der Gegner eigene Anträge (in der Scheidungssache selbst oder zu den Folgesachen, wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge etc.) stellen oder bei Gericht Vereinbarungen schließen will, dies ebenfalls nur durch einen Rechtsanwalt geschehen kann. Einen “gemeinsamen” Anwalt für beide Seiten gibt es nicht. Ein Rechtsanwalt darf bei einer Scheidung von Gesetzes wegen immer nur einen Ehepartner vertreten.
Online-Scheidung oder persönlicher Anwaltsbesuch?
Die sogenannte “Online-Scheidung” stellt keine besondere Art von Scheidungsverfahren dar. Sie führt Sie weder schneller noch günstiger zum gewünschten Erfolg. Genauso wenig erspart Ihnen eine “Online-Scheidung” die Anwesenheitspflicht bei dem gerichtlichen Termin. Der Vorteil einer persönlichen Beratung liegt darin, dass im Gegenteil zu der “Online-Scheidung” alle notwendigen Informationen gesammelt werden können, um eine passende und vor allem individuelle Lösung für Ihre Situation zu finden. Sollten Sie jedoch auf Grund der Entfernung oder sonstiger Umstände einen persönlichen Termin in der Kanzlei nicht wahrnehmen können, nehme ich gerne alle notwendigen Informationen und Unterlagen per Email/Fax/Post entgegen und führe eine telefonische Beratung durch. Zur Vorbereitung des ersten Beratungsgesprächs können Sie das Formular Scheidung und Folgesachen ausfüllen und mir zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass das Mandatsverhältnis erst mit Unterzeichnung und Annahme der Vollmacht zustande kommt.
Anwaltskosten bei Scheidung
Die weit verbreitete Vorstellung, ein Scheidungsverfahren würde in jedem Fall sehr teuer, entspricht nicht der Wirklichkeit. Vielmehr richten sich die Gebühren sowohl für das Gericht als auch für den Rechtsanwalt bei einer Scheidung von Gesetzes wegen nach den Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Somit wird die Verhältnismäßigkeit der entstehenden Gebühren mit der individuellen finanziellen Situation der Mandanten gewährleistet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Abrechnung der Rechtsanwaltskosten nach einem Stundenhonorar.
Ich erörtere Ihnen die anfallenden Kosten bereits bei dem ersten Beratungsgespräch.
Rechtzeitig vorsorgen durch einen Ehevertrag
Viele Menschen betrachten einen Ehevertrag als Vertrauensbruch und messen ihm daher einen negativen Geschmack bei. Ein Ehevertrag ist jedoch ein sinnvolles Medium, um im Vorfeld potentielle Streitpunkte im Falle einer Trennung und Scheidung zu vermeiden. Zum Zeitpunkt der Erstellung wird gemeinsam Einigkeit über die wesentlichen Punkte bei einer Scheidung (Unterhalt, Güterrecht etc.) erreicht. Diese rational erzielte Einigung ist zum Zeitpunkt der Scheidung aufgrund der Emotionen und Gefühle der Ehepartner nicht immer gewährleistet und kann ohne einen Ehevertrag unter Umständen zu einem „Rosenkrieg“ führen.
Ein Ehevertrag kann vor, während der Ehe, aber auch im Vorfeld einer Scheidung abgeschlossen werden. Um die richtigen, für Ihren konkreten Fall wichtigen Schwerpunkte zu setzen und den Ehevertrag im Einklang mit dem Gesetz und der Rechtsprechung zu gestalten, ist eine fundierte Rechtsberatung unerlässlich.
Sorgen auch Sie rechtzeitig durch einen Ehevertrag vor. Ich berate Sie gerne und erarbeite einen individuellen Ehevertrag für Sie aus.
Vorteile des Fachanwalts für Familienrecht?
Sie profitieren ohne Zusatzkosten von meiner zusätzlichen Qualifikation als Fachanwältin. Der Titel eines Fachanwalts für Familienrecht wird nur nach erfolgreichem Abschluss einer zusätzlichen Fachausbildung sowie nach erbrachtem Nachweis über umfangreiche praktische Erfahrungen im Bereich des Familienrechts verliehen.
Um diesen Titel weiterführen zu dürfen, bin ich als Fachanwältin für Familienrecht von Gesetzes wegen verpflichtet, an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Wenn Sie sich an mich als Fachanwältin für Familienrecht wenden, können Sie sich gewiss sein, dass ich über die notwendige Erfahrung und Kenntnisse in familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung etc. verfüge und eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle Lösung für Sie erarbeite.
Ich vertrete Ihre Interessen
Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch! Zu einem festen Pauschalpreis erörtere ich die bestehende Rechtslage, zeige Ihnen Lösungswege für Ihr konkretes Problem auf und gebe Ihnen praktische Ratschläge. Die Beratung ist sowohl telefonisch als auch per Email und selbstverständlich auch persönlich möglich. Nach einer kurzen Schilderung Ihres Rechtsproblems teile ich Ihnen die Kosten der Beratung gerne bereits bei der Terminabstimmung mit.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch in Fragen zu Trennung, Scheidung, Güterrecht, Umgangsrecht, Sorgerecht und sonstigen familienrechtlichen Fragen zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei Maya Hetyei
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